4.3.1
Konsequenzen bei der Verbreitung von Erbkrankheiten
- Erbkrankheiten werden
durch die zahlenmäßig meist stark überwiegenden Arbeiterinnen
nicht an Nachkommen weitergegeben. Obwohl die Arbeiterinnen
den gleichen vollständigen Chromosomensatz - wie die Königin/nen
besitzen, werden im Erbmaterial der Arbeiterinnen vorhandene
Informationen, die zu einer Vererbung von Krankheiten führen
müßten, nicht an Nachkommen weitergegeben, da grundsätzlich
die Fortpflanzung unterbleibt.
Besonders ist mit der Möglichkeit, daß der Genotyp von
Arbeiterinnen stark von dem der Königin abweicht und daher
auch bei dieser nicht vorhandene Informationen für Erbkrankheiten
enthalten kann, dann zu rechnen, wenn Arbeiterinnen nicht mit der
Königin verwandt sind. Dies kommt z. B. in der Gattung
Polister vor, wenn Imagines derselben Art, die nicht verwandt sein
müssen, sich bei der Begründung eines Sozialverbandes
zu einem Schwarm zusammenschließen.
Doch auch wenn die Arbeiterinnen Töchter oder Geschwister
der Königin sind, kann ihr Genotyp eine Erbinformation für
Krankheiten enthalten, welche in dem Erbmaterial der Königin
nicht vorhanden ist.
Durch die Geschlechtstiere, die sich zahlenmäßig meist
in der Minderheit befinden, werden Erbkrankheiten hingegen an die
Nachkommen des Sozialverbandes weitergegeben. Die größere
Bedeutung kommt bei der Weitergabe von Erbkrankheiten der Königin/
den Königinnen zu; die Gründe hierfür:
- Durch Parthenogenese entstehen männliche Nachkommen aus
befruchteten Eiern.
- In der Regel gelangen bei Hymenopteren mehr männliche als
weibliche Geschlechtstiere nicht zur Begattung.
- Wird, wie bei Apis mellifera L., eine Königin von
mehreren Männchen begattet, so erhalten alle aus befruchteten
Eiern entstehende Nachkommen Erbinformationen von derselben Mutter,
aber von verschiedenen Vätern.
|