als wir dies im Zusammenhang
mit der Abgrenzung von solitär und sozial nach Bischoff (1927)
getan hatten.
Michener stellt vier Kriterien auf:
- Kastenbildung und Arbeitsteilung zwischen adulten Weibchen.
- Adulte Tiere aus mindestens zwei Generationen leben zusammen.
- Mehrere Individuen betreiben gemeinsam Brutpflege.
- Fortgesetzte Fütterung der Brut.
Trifft keine der vier
Aussagen zu, so ist die Lebensweise solitär. Können mindestens
die ersten drei Aussagen bejaht werden, so handelt es sich um eine
eusoziale Art. Wenn die drei ersten Aussagen unwahr sind, die letzte
jedoch zutrifft, lebt die Species subsozial.
Die Abgrenzung der parasozialen Gruppen anhand der vier Kriterien
erweist sich als problematisch. Innerhalb des parasozialen Types
werden kommunale Gruppen, quasisoziale Gruppen und semisoziale Gruppen
unterschieden. Hinsichtlich der quasisozialen und der semisozialen
Gruppen könnte man vereinbaren: Ist von den drei ersten Aussagen
mindestens eine wahr und mindestens eine unwahr, so lebt die untersuchte
Art parasozial. Bei den kommunalen Gruppen jedoch trifft ebenso
wie be den solitären Arten keine der vier Aussagen zu. Bei
den Kommunalen Gruppen handelt es sich um Weibchengruppen, die in
einem Nestraum zusammenleben, aber dort nur ihre eigenen Zellen
anfertigen und versorgen. Michener
(1974, S. 40) beschreibt die Lebensweise der kommunalen Gruppen
wie folgt:
"A communal colony
consists of a group of femals of the same generation using a single
nest, each making, provisioning, and ovipositing in her own cells.
Hence dissections of nest populations ordinarily show that all mature
females have enlarged ovaries and have mated."
Die Definition der kommunalen
Gruppen wird von Schmidt,
G. H. ( S. 34) kritisiert:
"Vom soziologischen
Blickpunkt aus ist diese Definition wenig klar. Wir finden unter
dem Begriff 'kommunal' Arten eingereiht, die lediglich eine Gemeinschaft
darstellen, die mitunter zur Aggregation neigt, als
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