4.2 Welche Kriterien
sind für das Vorhandensein eines "Sozialverbandes"
und für die Berechtigung der Bezeichnung "sozial"
bei Hymenopteren ausschlaggebend?
Bei solitären Hymenopteren
treten bereits Formen der Vergesellschaftung auf, die jedoch mit
einem eigentlichen sozialen Leben nichts zu tun haben. Zur Abgrenzung
dessen, was wir unter einem Sozialverband verstehen, soll daher
zunächst dargestellt werden, was man nicht unter diesem Begriff
zusammenfaßt. Folgende Erscheinungen werden nicht als
Kriterien für die Existenz eines Sozialverbandes angesehen:
- Tiere einer Art wehren
in einer Nistkolonie Feinde gemeinsam ab. Dieses Phänomen
stellt lediglich einen Hinweis darauf dar, daß sich die
Individuen einer Species gegenseitig als Angehörige derselben
Art erkennen. Wenn bei den gemeinsam Feinde abwehrenden Tieren
aber jedes Weibchen noch getrennt für seine Brut sorgt und
sich nicht um die der Nachbarin kümmert, leben die Tiere
noch nicht in einem Sozialverband.
- die Fähigkeit,
mehrere Larven gleichzeitig mit Futter zu versorgen. Diese Erscheinung
findet sich überwiegend bei sozialen Hymenopteren, ist jedoch
allein kein ausreichendes Kriterium dafür, daß ein
Sozialverband existiert. Als seltene Ausnahme wurde die Fähigkeit,
mehrere Larven gleichzeitig mit Futter zu versorgen auch in der
Familie Vespidae bei solitären Arten beobachtet, z. B.
bei Odynerus tropicalis SAUSS.
- das Matriarchat, das
Zusammenleben von Mutter und Kindern. Das Auftreten des Matriarchats
allein stellt kein ausreichendes Kriterium für die Existenz
eines Sozialverbandes dar. Erst wenn die Kinder nicht nur mit
der Mutter zusammenleben, sondern darüberhinaus ihr Brutpflegearbeiten
abnehmen existiert ein Sozialverband. Andererseits stellt das
Matriarchat auch kein notwendiges Kriterium für das Vorhandensein
eines Sozialverbandes dar: Bei polygynen, perennierenden
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