Beim Überlaufen laufen einzelne Bienen in ein benachbartes
fremdes Volk desselben Standes und bleiben meistens in dem
für sie neuen Volk als Bestandteil dieses Volkes.
3.2.2.1
Die Aufnahme von Krankheitserregern und die entstehende
Schädigung in dem Volk, das verfliegende
und überlaufende Bienen aufnimmt
Im Gegensatz zur Räuberei stellt das Verfliegen und Überlaufen
nur für das bislang fremde Volk eine hygienische
Gefahr dar, weil die verflogenen und übergelaufenen Bienen
meist in dem für sie neuen Volk verbleiben. Das Verfliegen
kann bei allen drei Bienenwesen vorkommen: Bei Arbeiterinnen,
Drohnen und jungen Königinnen. Beobachtungen
von Borchert (1974, S. 48) ergaben, daß Drohnen häufiger
als Arbeiterinnen verfliegen.
Besonders groß ist die Gefahr für ein Volk, Krankheitskeime
aufzunehmen, wenn es die Drohnen, die verfliegen, aufnimmt.
Reif gewordene Drohnen werden gern von fremden Völkern aufgenommen.
Die Hauptursache für die von den Drohnen ausgehende
hygienische Gefahr besteht in ihrer im Verhältnis zu den
Arbeiterinnen langen Lebensdauer. So besteht während des
Aufenthaltes im alten Volk meist während eines langen Zeitraumes
die Möglichkeit, daß sie Krankheitserreger aufnehmen
und ebenso im neuen Volk ausreichend lange die Möglichkeit,
daß sie Erreger abgeben; auch stehen den Krankheitserregern
in der Drohne relativ lange Zeiträume für ihre Entwicklung
zur Verfügung.
Das Überlaufen in andere Stöcke desselben Standes kommt besonders
häufig bei noch nicht 24 Stunden alten Jungbienen
vor. Denn die Flügel dieser Bienen sind noch weich und daher
zum Fliegen noch nicht geeignet.
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